Gericht untersagt Adwords-Anzeigen für Anwälte

Das Landgericht München I hat ein Urteil von Ende Oktober veröffentlicht demnach es einer Heidelberger Anwaltskanzlei untersagt ist mit Google Adwords für eine eigene Dienstleistung zu werben. Anwälte dürfen zwar weiterhin Google-Adwords für die Bewerbung Ihrer Kanzlei nutzen, dies solle allerdings so dezent wie möglich geschehen.

Nach Ansicht des Landgericht München I war dies im aktuellen Fall nicht so. Die Heidelberger Kanzlei hat die Bezeichnung eines Fonds als Keyword zur Bewerbung der eigenen Dienstleistungen im Rahmen von Adwords genutzt. Hinter der Anzeige hatte die Kanzlei Informationen zu angeblichen Fehlern im Prospekt des Fonds geschlatet mit Hinweisen zu eventuellen Schadensersatzansprüchen.

Die klagende Fondsgesellschaft warf den Anwälten sittenwidrige Schädigung und und einen Verstoß gegen das Standesrecht vor. Diesen Vorwürfen folgte das Landgericht München. Die von der klagenden Partei angeführte Markenrechtsverletzung konnte das Gericht nicht erkennen.

Das aktuelle Urteil untersagt Anwälten somit nicht das generelle Recht per Adwords die eigene Kanzlei zu bewerben. Es besagt lediglich, dass Adwords in einem dezenten und normalen Rahmen eingesetzt werden sollen. Die Nutzung eines Keyword wie im aktuellen Fall ist auch für Unternehmen aus anderen Geschäftsbereichen nicht zu empfehlen.

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