Klage gegen niedrigen Pagerank von US-Gericht erneut zurückgewiesen
Wie nicht anders zu erwarten, hat ein Gericht in den USA die Klage eines Websitebetreibers zurückgewiesen, der sich durch seinen Google Pagerank benachteiligt fühlte. Geklagt hatte der Betreiber einer Suchmaschine für Kinder, Kinderstart.com, der im Frühjahr 2006 auf den Pagerankwert 0 zurückgestuft worden war.
Nach eigenen Angaben habe die Suchmaschine vor der Rückstufung durch Google rund 10 Millionen Seitenabrufe gehabt. Nachdem der Pagerank auf 0 gesackt war gingen die Zugriffe um 70 Prozent und der Umsatz um 80 Prozent zurück. Bei anderen Suchdiensten sei die Seite weiterhin an vorderen Stelle gelistet worden.
Kinderstart.com warf Google durch die Zurückstufung Wettbewerbsverzerrung und Einschränkung der freien Rede vor. Die erste Klage wurde bereits im Juli 2006 zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Unternehmen seinen Standpunkt nicht hinreichend begründet habe. Die Klage wurde nun erneut aus ähnlichen Grund zurückgewiesen, weil dass Unternehmen keine ausreichenden Ermittlungen angestellt habe. Kinderstart.com muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Ausgang des Gerichtsverfahrens war in dieser Form so zu erwarten. Google bietet Seitenbetreibern die kostenlose Werbemöglichkeit innerhalb der Suchmaschinen und weiteren Diensten an. Eine Garantie auf eine Aufnahme oder eine Garantie für ein gutes Listing kann Google verständlicherweise nicht anbieten.
