Rechtliche Anmerkungen zu Kündigungen von Adsense-Accounts
Im aktuellen Adzine Newsletter gibt es einen interessanten Beitrag zum Thema Kündigungen von Adense-Accounts durch Google. In dem Beitrag beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Schirmbacher welche Möglichkeiten Nutzer haben gegen eine Kündigung, die von Google ausgesprochen wurde vorzugehen.
Dr. Schirmbacher schreibt in seinem Artikel, daß Google im Rahmen des Grundsatzes der Privatautonomie Verträge innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeiten kündigen kann und sich seine Vertragspartner selbst aussuchen kann. Die Kündigungen können ohne weiteren Begründung ausgesprochen werden. Google könnte nur dann zu einem Vertrag gezwungen werden, wenn Google ein Monopol in dem Bereich kontextsensitive Anzeigen habe oder ein marktbeherrschendes Unternehmen sei. Dieses sei dann der Fall, wenn kein Ausweichen auf einen anderen Anbieter möglich sei. Bisher ist noch kein Verfahren bekanntgeworden in dem dies geprüft worden ist.
Google hatte zahlreichen Adsense-Teilnehmern zum 1. Juni eine Kündigung gesendet. Ziel dieser Kündigungen war es die Qualität der teilnehmenden Websites im Adsense-Netzwerk zu erhöhen. Betroffen von den Kündigung waren vor allen Dingen sogeannte “Made for Adsense”-Seiten, deren einziges Ziel es ist die User zum Klick auf Anzeigen zu bewegen.
Der Beitrag von Dr. Martin Schirmbachcher ist bisher nur im Adzine Newsletter erschienen. Der Adzine Newsletter ist ein lesenswerter Newsletter zum Thema Onlinemarketing und erscheint alle 14 Tage. Die 5-6 Artikel Artikel pro Ausgabe behandeln jedes Thema sehr detailliert und von der Aufmachung des Newsletters kann fast jeder Newsletterversender noch etwas lernen. Den kostenlosen Newsletter kann man sich hier bestellen.
